Susanne Kalss WU Wirtschaftsuniversität Wien
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Wo liegen die Einsatzmöglichkeiten von Algorithmen in juristischen Abläufen und Prozessen? Aus dem Blickwinkel der unterschiedlichen rechtlichen Teildisziplinen wird in diesem Band der Frage nachgegangen, ob und wie man diese Techniken sinnvoll einsetzen kann und wo die Chancen und Risiken liegen. Walz engagierte sich außerhalb der Bucerius Law School im Rahmen des Erasmus Programms Law and Economics. Darüber hinaus leistet das Institut interdisziplinäre Forschungsarbeit, indem besonders Erkenntnisse der Ökonomie und der Sozialwissenschaften zum philantrophischen Handeln einbezogen werden.
- Die Arbeit wurde mit dem Preis der juristischen Fakultät bedacht.
- Ausgewiesene Experten aus Wissenschaft und Praxis erschließen das Aktienrecht in klarer Weise, sodass Rechtsanwender und Lehre gleichermaßen davon profitieren.
- An der University of California in Berkeley mit seiner Arbeit zur Enteignungsentschädigung.
- Im Jahr 1972 legte Walz das Zweite Juristische Staatsexamen ab.
- April 2007 ist Professor Dr. Birgit Weitemeyer Direktorin des Instituts.
Mitglieder unter 26 Jahre
Das Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen wurde am 28. September 2001 unter der kommissarischen Leitung von Professor Dr. Peter Rawert gegründet. April 2002 übernahm Professor Dr. W. Rainer Walz die Leitung des Instituts und gab ihm in den Folgejahren seine heute einmalige Prägung als Bindeglied zwischen Wissenschaft, Praxis und Politik. Nach dem plötzlichen Tod von Professor Dr. W. Rainer Walz im Sommer 2006 führten Professor Dr. Dieter Reuter und Rechtsanwalt Dr. Andreas Richter das Institut kommissarisch weiter.
In der Kieler Zeit war er im zweiten Hauptamt Richter am OLG Schleswig. Er war Mitglied der Joachim Jungius-Gesellschaft der Wissenschaften in Hamburg. Er war 1992 bis 1996 (Ersatz-Fachgutachter) der Deutschen Forschungsgemeinschaft. 1984 war er Gutachter (Wirtschaftsrechtliche Abteilung), 1996 Referent (Arbeitsrechtliche Abteilung) des Deutschen Juristentags.
Mitgliedervorteil Jugendliche
Die maßgeblichen kapitalmarktrechtlichen Regelungen sind im Börsegesetz und in der Marktmissbrauchsverordnung zusammengefasst. Der Kommentar bietet die Erläuterung des österreichischen Börsegesetzes und der Europäischen Marktmissbrauchsverordnung. Hans Zöchling versammelt 43 Beiträge von hochkarätigen Autorinnen und Autoren aus Rechts- und Steuerberatungspraxis, Finanzverwaltung, Wissenschaft und vom VwGH. Im Fokus stehen aktuelle Fragen rund um das Unternehmens- und Konzernsteuerrecht sowie das Thema Umgründungen.
TCS-Produkte
Seit 2003 ist sie am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien tätig und betreut dort vor allem das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht. 2000 erhielt sie den START-Preis des FWF für ein Forschungsprojekt über Kapitalgesellschaften. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen im Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Stiftungsrecht. Seit mehreren Jahren veranstaltet sie den Österreichischen Aufsichtsratstag an der WU und den Familienunternehmertag auf Stift Göttweig. Frau Kalss ist (Mit-)Herausgeberin des Handbuches für den Vorstand (2017) und des Handbuches für den Aufsichtsrat (2016). Auflage eine topaktuelle und kompakte Kommentierung des österreichischen Aktienrechts.
1967 wurde er mit einer Arbeit im Schnittpunkt von Familienrecht und Verfassungsrecht promoviert, 1972 für die Fächer Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Arbeitsrecht an der Universität Bielefeld habilitiert. 1974 wurde er Ordinarius für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Freien Universität Berlin. 1978 bis 1985 war er in gleicher Funktion an der Universität Tübingen tätig. Von 1985 bis 2006 lehrte er als geschäftsführender Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Universität Kiel. Weitere Rufe an die Universitäten Göttingen und Bielefeld hat Prof. Reuter abgelehnt.
Dr. Andreas Richter, LL.M. (Yale)
Frau Kalss ist (Mit-)Herausgeberin des Handbuches für den Vorstand (2017) und des Handbuches für den Aufsichtsrat (2016). 2021 erhielt sie den Justitia Award der Initiative Women in Law. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen im Unternehmensrecht, Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Stiftungsrecht.
Rechtsberatung
1973 schrieb Walz den ersten ausführlichen Beitrag im deutschen Sprachraum zur später stark expandierenden ökonomischen Analyse des Rechts in der Festschrift für Ludwig Raiser. Zu dieser Zeit fing er an, sich stark für die Querverbindungen von Steuerrecht und Zivilrecht zu interessieren. Von 1976 bis 2002 war er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft II (Reformierte Juristenausbildung) der Universität Hamburg. Dort richtete er den ersten unternehmensteuerrechtlichen Wahlschwerpunkt an deutschen Universitäten ein, wobei insbesondere der Lehraustausch mit dem Finanzgericht Hamburg gepflegt wurde. 1984 bis 1988 war er Vizepräsident des Hamburger Ausbildungs- und Prüfungsamtes für die Einstufige Juristenausbildung. Wissenschaftlich beschäftigte er sich in dieser Zeit insbesondere mit der Integration von Rechtswissenschaft und Ökonomie und mit den Übergängen von Zivil- und Steuerrecht.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte Walz von 1962 bis 1967 in Köln und Tübingen. An der University of California in Berkeley mit seiner Arbeit zur Enteignungsentschädigung. Im Jahr 1972 legte Walz das Zweite Juristische Staatsexamen ab. Von 1969 bis 1972 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter, später Assistent bei Professor Dr. Friedrich Kübler an den Universitäten casino mit paysafecard einzahlen Gießen und Konstanz. 1972 wurde Walz mit der Arbeit "Der Schutzinhalt des Patentrechts im Recht der Wettbewerbsbeschränkungen" bei Prof. Dr. Ludwig Raiser, Universität Tübingen, promoviert. Die Arbeit wurde mit dem Preis der juristischen Fakultät bedacht.
April 2007 ist Professor Dr. Birgit Weitemeyer Direktorin des Instituts. Sie zeichnen sich durch die Kombination der Einheiten Familie und Unternehmen aus, daher stellen sich besondere Fragen an der Schnittstelle von Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Erb- und Familienrecht. Familienunternehmen unterliegen daher besonderen rechtlichen Grundlagen. Rechtliche Beschäftigung allein reicht nicht aus, vielmehr bedarf es interdisziplinärer Beschäftigung und eines intensiven Diskussionsprozesses mit der Praxis.
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